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Kleine und stille Geburten

Wir begleiten selbstverständlich auch kleine und stille Geburten, das heißt Geburten, bei denen das Kind bereits verstorben ist oder bald sterben wird. 

Dabei ist es unwichtig wie weit die Schwangerschaft bereits fortgeschritten ist – eine Begleitung ist in der 5. Schwangerschaftswoche und auch in der 40. Schwangerschaftswoche noch möglich. Ein paar Informationen stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bereit.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Hebammenbegleitung – auch im Wochenbett nach einer kleinen oder stillen Geburt.


Unsere Erreichbarkeiten

Geburtshaus Lübeck

Ratzeburger Allee 89

23562 Lübeck

 

E-Mail: 

Telefon: 0451 36129

Fax: 0451 5823548

Bürosprechzeiten

Dienstag und Donnerstag von 08:00 - 11:00 Uhr, sowie nach Rücksprache, steht Frau Roßkamp telefonisch zur Verfügung.

Hinweis: Rückrufe und die Beantwortung der Emails erfolgen in der Regel nur während der Bürosprechzeiten. Wir bitten um Ihre Geduld und Verständnis!

In Notfällen bitte 112 anrufen!