Kleine und stille Geburten
Wir begleiten selbstverständlich auch kleine und stille Geburten, das heißt Geburten, bei denen das Kind bereits verstorben ist oder bald sterben wird.
Dabei ist es unwichtig wie weit die Schwangerschaft bereits fortgeschritten ist – eine Begleitung ist in der 5. Schwangerschaftswoche und auch in der 40. Schwangerschaftswoche noch möglich. Ein paar Informationen stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bereit.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Hebammenbegleitung – auch im Wochenbett nach einer kleinen oder stillen Geburt.